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EU-Roaming seit dem 15. Juni 2017

Es wurde viel gehofft und viel berichtet und seit dem 15. Juni sind die EU-Roaminggebühren endlich abgeschafft, oder?
Wir klären auf und helfen euch etwas durch das Wirrwarr und zeigen euch die letzten Stolpersteine.

Eins vorweg:
Diese neue Regelung betrifft NICHT die Nutzung der Mobilfunkdienste in Flugzeugen oder Schiffen im EU-Raum. Wer mit diesem Mitteln reist, würde sich dort in bordeigene Netze einbuchen, welche Satelliten-Verbindungen nutzen.
Diese sind komplett von der Regelung ausgenommen und außerdem sehr teuer. Es muss vorab auch keine Netzwechsel-SMS verschickt werden, ein Einbuchen in diese Netze erfolgt im schlimmsten Fall also still.

Unser Tipp:  Schaltet euer Mobiltelefon auf Schiffen und in Flugzeugen entweder in den Flugzeugmodus oder einfach komplett aus.
Fragt vor der Reise mit Schiff oder Flugzeug nach, ob euch kostenloses WLAN angeboten wird.

Nun muss man seit dem 15.06.17 regulierte und unregulierte Verträge unterscheiden.

Unregulierte Verträge gewährten euch bereits vor dem 15.06.17 ein Auslandskontingent für Gesprächsminuten, SMS und Datennutzung. Diese werden nicht unbedingt automatisch auf regulierte Verträge (das sind alle, die nach neuer Roaming-Regelung funktionieren) um.
Unregulierte Verträge mit Auslandspaketen können z.B. auch in anderen Ländern innerhalb Europas gelten, die jedoch nicht EU-Mitglied sind, wie zum Beispiel der Schweiz.

Unser Tipp:  Erfragt bei eurem Provider, zu welchem Typ euer Vertrag zählt.
Wägt ab, ob weiterhin (falls zutreffend) euer unregulierter Vertrag für euch sinnvoller ist oder ihr (falls nicht automatisch passiert) auf einen regulierten wechseln wollt. In einem solchen Fall kann es passieren, dass ihr die inbegriffene Nutzung z.B. in der Schweiz einbüßt.

 

 

Übrigens sind Gespräche von Deutschland in das EU-Ausland dadurch nicht kostenfrei, auch wenn eure Flatrate dafür sorgt, dass es von Ausland nach Deutschland oder in andere EU-Länder so ist. 

Es wurden die EU-Roaming-Gebühren abgeschafft und die betrafen immer nur den Aufenthalt im Ausland. 

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